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Schläfriges Baby

Die Geburt ihres Kindes wird zwischen der 37. Schwangerschaftswoche bis 14 Tag nach dem errechneten Geburtstermin erwartet. In dieser Zeit leisten wir Bereitschaftsdienst um nach dem Spital- oder Geburtshausaustritt die Wochenbettbetreuung zu Hause zu übernehmen. Bei dringenden Fragen können sie uns nach Möglichkeit auch ausserhalb der vereinbarten Termine kontaktieren. Ausserdem organisieren wir in einer Abwesenheit oder im Verhinderungsfall eine Vertretung.

 

Gemäss den Empfehlungen des Schweizerischen Hebammenverbands - Sektion Bern, erheben wir eine Pikettgebühr. Dieser Pikettdienst wird als zusätzliche Hebammenleistung der Wöchnerin in Rechnung gestellt und ist durch untenstehende Tarife zu begleichen.

Die Pikettentschädigung wird nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Je nach Zusatzversicherung kann die Rechnung zur eventuellen Rückerstattung an die Krankenkasse eingereicht werden.

Bei einem ersten Treffen werden wir Sie gern noch genauer darüber aufklären. Wenn diese Leistung für Sie eine finanzielle Schwierigkeit darstellt, können wir dies gemeinsam besprechen und bestimmt eine Lösungen finden.

TARIFE:

Betreuung im Wochenbett zu Hause nach einer Spitalgeburt: einmalig CHF 150.-

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